Der Beruf des Podologen zählt zu den medizinischen Heilberufen und ist im Vorfeld des Arztes angesiedelt.
Der Podologe führt unter Beachtung der hygienischen Erfordernisse am Fuß selbstständig fußpflegerische Behandlungsmaßnahmen durch, erkennt eigenständig pathologische Veränderungen oder Symptome von Erkrankungen am Fuß, die ärztliche Behandlung erfordert und führt gegebenenfalls auf ärztliche Verordnung hin medizinisch indizierte Behandlungen am Fuß durch.
Er gilt gleichzeitig als Mittler zwischen Patient, Arzt, Orthopädieschumacher oder auch Krankengymnast. Darüber hinaus ist er in der Lage sogenannte Risikopatienten wie Diabetiker, Bluter, Rheumatiker fachgerecht zu behandeln.
Sein Wissen lassen ihn Fußerkrankungen frühzeitig erkennen bzw. erst gar nicht entstehen.